Zehn Fragen

1. Wer sind die Patientinnen und Patienten des bzfo?

Das bzfo betreut jährlich ca. 500 Patientinnen und Patienten aus rund 60 Ländern, in denen sie Folter und Kriegsgewalt ausgesetzt waren.  Die Männer, Frauen, Kinder und Jugendlichen kommen u.a. aus der Türkei, Tschetschenien, dem Libanon, dem Iran, dem Kosovo, aus Syrien, Guinea und Angola. Aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen leiden sie z.B. an chronischen Schmerzzuständen, unkontrollierbaren Erinnerungen, Schlafstörungen mit Alpträumen, psychosomatischen Beschwerden, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie schweren Depressionen.

2. Wie behandelt das bzfo?

Im Behandlungszentrum erhalten Opfer von Folter und Kriegsgewalt allgemeinärztliche, psychiatrische, psychotherapeutische sowie speziell kinder- und jugendlichen-psychotherapeutische Hilfsangebote. Grundlage für alle Behandlungen bilden die anerkannten Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der Verhaltenstherapie. Daneben bieten wir Gruppentherapie, Physiotherapie, Musik-, Kunst- und Gestaltungstherapie. Der Interkulturelle Heilgarten und eine Patientenwerkstatt ergänzen das Behandlungsangebot. Unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter geben Hilfestellung bei der alltäglichen Lebensbewältigung. Das bzfo erstellt daneben auch Stellungnahmen und Fachgutachten für das asylrechtliche Anerkennungsverfahren.

3. Wie ist das bzfo organisiert?

Das bzfo gliedert sich in verschiedene Abteilungen. Die Ambulante Abteilung für Erwachsene sowie die Ambulante Abteilung für Kinder- und Jugendliche sind die ersten Anlaufstellen für unsere Patientinnen und Patienten. Bei schwerwiegenden Symptomen können Männer und Frauen auch in der Tagesklinik des bzfo aufgenommen werden, die zur Zeit in Kooperation mit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité Berlin Campus Mitte zwölf Plätze anbietet.

Speziell für weibliche Opfer hat das bzfo seit Ende 2007 einen Wohnverbund für Migrantinnen gegründet mit betreutem Einzelwohnen sowie einer Therapeutische Wohngemeinschaft.

4. Wie kommen die Patientinnen und Patienten zum bzfo?

Viele der Hilfesuchenden erfahren vom bzfo durch andere Menschen, die bei uns bereits Hilfe erhalten haben. Etliche Patientinnen und Patienten kommen über Einrichtungen der Flüchtlingshilfe, durch Rechtsanwälte oder werden von ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen an das bzfo vermittelt.

5. Wer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bzfo?

Im bzfo und dem dazugehörigen Zentrum für Flüchtlingshilfen und Migrationsdienste (zfm) arbeiten zur Zeit 45 Fachkräfte aus den Bereichen Allgemeinmedizin, Psychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Sozialarbeit, Physiotherapie sowie Kreativtherapien. Unterstützt werden Sie in ihrer Arbeit durch die Mitarbeiterinnen in der eigenen Forschungsabteilung, der Verwaltung, dem Fundraising, der Öffentlichkeitsarbeit und der eigenen Bibliothek sowie durch die auf Honorarbasis arbeitenden Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Daneben engagieren sich Praktikantinnen und Praktikanten sowie ehrenamtlich engagierte Menschen für unsere Patientinnen und Patienten.

6. Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungs- und des Sozialgesetzes sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes werden die Kosten der Behandlung nur zu einem kleinen Teil von den zuständigen Behörden übernommen. Einige Patientinnen und Patienten sind abhängig von ihrem Rechtsstatus auch selbst krankenversichert. Für die meisten der Hilfesuchenden gibt es jedoch keine gesetzlich geregelte Kostenerstattung.

7. Wie finanziert sich das bzfo?

Seine Arbeit finanziert das bzfo zu etwa 50% aus öffentlichen Mitteln der UN (Office of the High Commissioner for Human Rights • OHCHR), des U.S. Departments of State (Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor), der EU (European Instrument for Democracy and Human Rights • EIDHR, Europäischer Flüchtlingsfond • EFF, Europäischer Integrationsfonds • EIF, Europäischer Sozialfond • ESF), des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Weitere Unterstützer sind das Deutsche Roten Kreuz (DRK) und die Aktion Mensch sowie Stiftungen (Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur, Dr. F. Samimi-Stiftung, u.a.), Sponsoren und zahlreiche private Spenderinnen und Spender.

8. Für was verwendet das bzfo die eingehenden Spenden?

Die meisten Behandlungen nehmen mehr Zeit in Anspruch, als es die Abrechnungsbestimmungen vorsehen. Dazu kommen die Kosten für das Dolmetschen, die Sozialarbeit und für die unterstützenden, Ressourcen orientierten Kreativtherapien, die wir zum großen Teil aus Spenden finanzieren.

9. Ist das bzfo auch international aktiv?

Das bzfo hat in den letzten Jahre Partnerprojekte mit der Ukraine (Kiew) sowie afrikanischen Staaten (Äthiopien, Kenia, Uganda) durchgeführt sowie den Aufbau einer Behandlungszentrums in Kirkuk/ Irak unterstützt. Aktuell baut das bzfo mit finanzieller Unterstützung durch das Auswärtige Amt zwei weitere Behandlungszentren im Irak, in den Städten Erbil und Sulaymania auf.

10. Wie engagiert sich das bzfo noch gegen Folter und Kriegsgewalt?

Als eine Institution am Schnittpunkt von Therapie und Menschenrechten sucht das Behandlungszentrum den regelmäßigen und intensiven Kontakt zu Verbänden und Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe und zur Einhaltung der Menschenrechte arbeiten.

Das Zentrum selbst ist politisch neutral und nur den Inhalten der UNO-Konvention gegen Folter, der Madrider Erklärung der europäischen Ärzteschaft zur Ächtung ärztlicher Beteiligung an Folter sowie den Konventionen des Europäischen Parlaments zu Menschenrechtsfragen verpflichtet.